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Schnupperlehren

Im zweiten WBS-Jahr sind die Schnupperlehren vorgesehen. Zwei Schnupperlehrwochen in Lehrbetrieben werden in der Regel problemlos von der Klassenlehrperson bewilligt. Weitere Schnupperlehren können auf Antrag gemacht werden. Die Klassenlehrperson verfügt über alle nötigen Unterlagen. Für die 1. KlässlerInnen gibt es zudem am Ende des Schuljahres eine LV-Arbeitswoche.
 
 
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